Zalando und der Digital Services Act
Zalando und der Digital Services Act
Wie wir ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Einkaufserlebnis sicherstellen
Wie wir ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Einkaufserlebnis sicherstellen
Wer im Internet unterwegs ist, kennt die Herausforderungen, die einem begegnen können: Von Fehlinformationen und schädlichen Inhalten bis hin zu illegalen oder sogar gefährlichen Produkten. Um dem entgegenzuwirken und Verbraucher*innen in der Europäischen Union ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu bieten, hat die Europäische Kommission ein neues Gesetz geschaffen, den Digital Services Act (DSA). Der DSA stellt ein gemeinsames Regelwerk für digitale Vermittlungsdienste dar, das heißt u.a. für Plattformen, die Inhalte von Dritten bereitstellen. Das können beispielsweise Beiträge in sozialen Medien oder Produktinformationen von Verkäufer*innen auf Marktplätzen sein.
Zalando unterstützt das Ziel des DSA, das Vertrauen europäischer Verbraucher*innen und Unternehmen in Online-Plattformen zu stärken. Auch wir möchten unseren Kund*innen eine sichere und vertrauenswürdige Einkaufserfahrung bieten, weshalb wir ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte von etablierten Markenpartnern anbieten.
Im DSA werden unterschiedliche Sorgfaltspflichten je nach Art und Größe des Diensteanbieters festgelegt. Es gilt der Grundsatz, dass größeren und bedeutenderen digitalen Vermittlungsdiensten höhere Sorgfaltspflichten auferlegt werden als kleinen oder mittelgroßen digitalen Vermittlungsdiensten. Die strengsten Regelungen gelten für sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen „aktiven Empfänger*innen ihres Services", die sogenannten „Very Large Online Platforms" (VLOPs). Bei diesen Plattformen sieht der europäische Gesetzgeber das Risiko, dass rechtswidrige Inhalte an ein sehr großes Publikum verbreitet werden können und hierdurch - unter anderem - ein gesellschaftlicher Schaden entstehen kann. Bislang wurden 22 Plattformen als VLOPs eingestuft, darunter auch Zalando - eine Entscheidung, mit der wir nicht einverstanden sind. Deshalb hat Zalando im Juni 2023 gegen seine Einstufung als VLOP geklagt.
Schauen wir uns an, wie der DSA die sogenannten VLOPs klassifiziert, so sind wir überzeugt, dass Zalando nicht in diese Kategorie passt. Das wird deutlich, wenn wir uns die Hauptkriterien anschauen, die eine VLOP charakterisieren sollen: Risikopotenzial und Reichweite.
Stellt Zalando ein systemisches Risiko für die Verbreitung illegaler oder schädlicher Inhalte an EU-Bürger*innen dar?
Die Antwort lautet schlichtweg nein. Und das hängt damit zusammen, wie Zalando arbeitet. Wie bereits erwähnt, bieten wir auf Zalando nur qualitativ hochwertige Produkte von etablierten Markenpartnern an. Das bedeutet, dass nicht einfach jede*r auf Zalando verkaufen kann: Wir haben strenge Prüfverfahren und Richtlinien, die alle Markenpartner einhalten und befolgen müssen. Dadurch gibt es auf Zalando nur Inhalte, die vorher kontrolliert wurden. Unsere Kund*innen sehen ausschließlich Inhalte, die wir entweder selbst produziert oder geprüft haben, bevor sie hochgeladen wurden.
Das bedeutet, dass seitens Zalando nach den schon bestehenden Rechtsvorschriften und früherer EU-Rechtsprechung bereits eine angemessene Rechenschaftspflicht und Verantwortung gegeben ist. Im Widerspruch dazu steht nun die Argumentation der Europäischen Kommission im Rahmen des DSA, die alle Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden (z. B. Produktbeschreibungen oder Fotos), als „Informationen Dritter" betrachtet, unabhängig von einer vorherigen Überprüfung oder davon, wer die Informationen hochgeladen hat. Wir sehen hier ein klares Paradoxon.
Der DSA verlangt von allen VLOPs einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, in dem aufgeführt ist, wie viele Inhalte moderiert werden mussten. Im ersten Transparenzbericht von Zalando, der den Zeitraum zwischen dem 25. August 2023 und dem 30. September 2023 abdeckt, haben wir von unseren Nutzer*innen 414 Hinweise zu Produkten erhalten, die von unseren Partnern verkauft werden. Betrachtet man unser gesamtes Sortiment von 1,8 Millionen Artikeln, entspricht dies einem Anteil von lediglich 0,023 %. Von den 414 Hinweisen, erforderten nur zwei die Entfernung von Inhalten von unserer Plattform. Diese Zahlen stehen in starkem Kontrast zu den Zahlen anderer VLOPs, bei denen Tausende oder sogar Millionen Inhalte entfernt werden mussten. Die Zahlen von Zalando hingegen veranschaulichen eindeutig unser stark kuratiertes Angebot. Wir bieten unseren Zalando-Kund*innen eine sichere Online-Umgebung. Wir bieten qualitativ hochwertige Produkte von etablierten Markenpartnern an und das Risiko von illegalen Inhalten ist bei Zalando nahezu null – das zeigt auch unser Transparenzbericht.
Überschreitet Zalando den Schwellenwert von 45 Millionen „aktiven Empfänger*innen des Services"?
Der DSA beinhaltet keine klare und kohärente Methodik, um die Anzahl der „aktiven Empfänger*innen des Services” ordnungsgemäß und zuverlässig zu berechnen. Diese wäre allerdings notwendig, um zu bestimmen, ob eine Plattform den Schwellenwert für die Einstufung als VLOP überschreitet. Deshalb beruhen alle Zahlen, die von den verschiedenen VLOPs angegeben wurden, auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Einige melden die Zahlen ihrer Besucher*innen, andere die der eingeloggten Kund*innen und wieder andere nutzen noch eine andere Zahl. Wenn es keine einheitlichen Leitlinien für die Berechnung dieses Schwellenwerts gibt, wie kann die Europäische Kommission den Grundsatz der „Gleichbehandlung" dieser verschiedenen, als VLOPs eingestuften, Dienste gewährleisten?
Selbst wenn wir die unterschiedlichsten Berechnungsmethoden zugrunde legen, erreicht Zalando dennoch nicht die 45-Millionen-Schwelle. Unser Geschäftsmodell ist hybrid, was bedeutet, dass es einerseits aus einem Retail-Modell, also einem Einzelhandelsgeschäft, besteht, bei dem wir selbst Produkte an unsere Kund*innen verkaufen und andererseits aus einem Partnergeschäft, bei dem Partner ihre Produkte über Zalando selbst an Kund*innen verkaufen. Das Problem ist, dass der DSA nicht für unser Retail-Modell gilt, so dass dieser Teil unseres Geschäfts - der mehr als 60 % unseres Umsatzes ausmacht - nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Und wie viele Kund*innen kaufen direkt bei Partnern auf Zalando ein? Im Durchschnitt kommen auf Zalando 27 Millionen Kund*innen pro Monat direkt mit den Produkten unserer Partner in Berührung, was deutlich unter dem von der DSA festgelegten Schwellenwert von 45 Millionen liegt.
Hier argumentiert die Europäische Kommission, dass der DSA auf unser gesamtes Geschäft anwendbar sein sollte, da Kund*innen auf Zalando Schwierigkeiten haben, zwischen Inhalten von Zalando und Inhalten von Dritten klar zu unterscheiden. Falls dies der Fall ist, müssten die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die bereits bestehende Gesetzgebung zu Inhaltsverantwortlichkeiten auf Zalando insgesamt Zalando anwendbar sein. Das würde wiederum bedeuten, dass sämtliche Inhalte auf Zalando automatisch als Erstanbieterinhalte betrachtet werden müssten. Somit wäre die Anwendung des DSA auf Zalando nicht gerechtfertigt.
Wir sind stolz darauf, ein europäisches Digital-Unternehmen zu sein, das in Europa gegründet wurde und dort seinen Hauptsitz hat. Wir vertreten die europäischen Werte mit Stolz und fördern Fortschritt und Innovationen. Ein verantwortungsvoller Akteur zu sein bedeutet für uns aber auch, darauf aufmerksam zu machen, wo ein regulatorischer Rahmen falsch angewendet wird. Denn es geht um weit mehr als nur um Zalando. Unsere Sorge liegt darin, dass dies die gleichen Wettbewerbsbedingungen gefährden könnte, von denen zahlreiche andere europäische Unternehmen profitieren. Ein fairer Wettbewerb bildet die grundlegende Grundlage für ein starkes, florierendes und wettbewerbsfähiges europäisches Technologie-Ökosystem.
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