Transparenzberichterstattung

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Kund*innen ein sicheres, vertrauenswürdiges und inspirierendes Einkaufserlebnis zu bieten.

Investor Relations
Female customer lying on a sofa, smiling at her phone

Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)

Zalando verfügt über ein hybrides Geschäftsmodell. Das bedeutet: Wir betreiben sowohl ein Retail-Geschäft, bei dem Artikel durch Zalando verkauft werden - insoweit ist das Gesetz über Digitale Dienste (DSA) nicht anwendbar - als auch ein "Partnerprogramm”, bei dem etablierte Marken, Einzelhändler und stationäre Geschäfte direkt an Zalando-Kund*innen verkaufen.

Im April 2023 wurde Zalando als ‘Very Large Online Platform’ (VLOP) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft, eine Entscheidung, die wir im Juni 2023 vor Gericht angefochten haben.

Wir arbeiten ausschließlich mit etablierten Markenpartnern und Händlern zusammen, um unseren Kund*innen ein sicheres und komfortables Einkaufserlebnis zu bieten. Weitere Informationen über unsere Position zum DSA kann hier eingesehen werden.

In diesem Abschnitt finden sich die relevanten Meldepflichten von Zalando gemäß Artikel 15, 24, 37, 42 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA)sowie (in englischer Sprache) die entsprechenden Berichte.


Transparenzbericht

In Übereinstimmung mit den Artikeln 15, 24 und 42 des DSA veröffentlicht Zalando seinen Transparenzbericht, in dem wir unsere Bemühungen um die Moderation von Inhalten darlegen:

DSA Transparency Report, August 2025 (pdf, 288.14 KB)Download

Frühere Berichte

DSA Transparency Report, April 2025 (pdf, 310.27 KB)Download
DSA Transparenzbericht, Oktober 2024 (pdf, 244.08 KB)Download
DSA Transparenzbericht, April 2024 (pdf, 180.91 KB)Download
DSA Transparenzbericht, Oktober 2023 (pdf, 245.92 KB)Download

Prüfbericht

In Übereinstimmung mit Artikel 37 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat Zalando seinen ersten externen Prüfbericht über die Einhaltung des DSA veröffentlicht. Die Prüfung hat ergeben, dass Zalando alle relevanten Verpflichtungen entweder vollständig oder teilweise erfüllt. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass aufgrund der Art unseres Geschäftsmodells nicht alle Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auf unsere Geschäftstätigkeit anwendbar sind.

DSA Prüfbericht (pdf, 5.69 MB)Download

Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse

In Übereinstimmung mit Artikel 37(6) des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat Zalando seinen DSA-Audit-Umsetzungsbericht als Folgemaßnahme zum Audit-Bericht veröffentlicht. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, uns immer weiter zu verbessern, um unseren Kund*innen ein zufriedenstellendes und inspirierendes Einkaufserlebnis zu bieten.

Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse (pdf, 228.41 KB)Download

Bericht über die Ergebnisse der Risikobewertung

In Übereinstimmung mit Art. 34, 42 (4) des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat Zalando die folgenden  Berichte über die Ergebnisse der Risikobewertung veröffentlicht.

2024 Bericht über die Ergebnisse der Risikobewertung (pdf, 315.84 KB)Download
2023 Bericht über die Ergebnisse der Risikobewertung (pdf, 144.02 KB)Download

Zalando SE Datenkatalog für zugelassene Forschende

Gemäß Artikel 40 Absatz 4 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) verpflichtet sich Zalando SE, zugelassenen Forschenden Zugang zu Daten zu gewähren, die für die Untersuchung systemischer Risiken in der Europäischen Union notwendig sind. Dieser Datenkatalog listet Datenkategorien, Datenstrukturen und Metadaten auf, die potenziell für Forschungszwecke zur Verfügung stehen, wobei der Schwerpunkt auf den systemischen Risiken liegt, die in unserer jährlichen Risikobewertung, die gemäß Artikel 34 des DSA durchgeführt wird und der behördlichen Aufsicht unterliegt, identifiziert wurden.

In Übereinstimmung mit dem DSA konzentriert sich dieses Inventar primär auf Daten, die für die systemischen Risiken relevant sind, die in der DSA-Risikobewertung der Zalando SE identifiziert wurden. Wir stellen keinen erschöpfenden Katalog aller vom Unternehmen gespeicherten Daten bereit.

Datenzugangsantrag und Datenzugangsprozess
Zugelassene Forschende müssen das offizielle Verfahren befolgen, das vom Koordinator für digitale Dienste (DSC) des Mitgliedstaats der Niederlassung (Deutschland), oder der Europäischen Kommission im DSA-Datenzugangsportal (hier verlinkt) festgelegt wurde.

Zalando SE wird Zugang zu Daten nur dann gewähren, wenn der zuständige DSC ein begründetes Verlangen übermittelt, das die Zulassung des Forschers sowie die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Anforderung für die Untersuchung systemischer Risiken in der EU bestätigt.

Kontaktinformationen
Für sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit diesem Datenkatalog nach Artikel 40 DSA oder zur Statusabfrage einer ausstehenden Anfrage eines Koordinators für digitale Dienste wenden Sie sich bitte an uns: authorities-dsa@zalando.de
 

Zalando SE Data Catalogue for Vetted Researchers (Article 40 DSA) (pdf, 180.95 KB)Download