Aktienrückkauf
Aktienrückkauf
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Aktienrückkäufen.
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Aktienrückkauf März 2024
Der Vorstand der Zalando SE hat ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Vorstandsmitglieder der Zalando SE. Die Gesellschaft wird bis zu sechs Millionen eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 100 Millionen Euro erwerben. Der Aktienrückkauf beginnt am 13. März 2024 und endet spätestens am 26. Juli 2024. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und steht im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung).
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 3. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 4. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 5. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 6. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 7. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 8. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 9. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 10. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 11. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 12. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 13. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 14. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Aktienrückkauf Januar 2022
Der Vorstand der Zalando SE hat ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Mitglieder*innen des Vorstands der Zalando SE. Die Gesellschaft wird bis zu 2,2 Millionen eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro erwerben.
Der Vorstand der Zalando SE hat am 20. Januar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Mitglieder*innen des Vorstands der Zalando SE. Die Gesellschaft wird bis zu 2,2 Millionen eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro erwerben. Der Aktienrückkauf beginnt am 21. Januar 2022 und endet spätestens am 21. April 2022. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und steht im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung).
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 3. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 4. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 5. Zwischenmeldung
Aktienrückkauf Mai 2021
Der Vorstand der Zalando SE hat ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Mitglieder*innen des Vorstands der Zalando SE. Die Gesellschaft wird eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro erwerben, jedoch nicht mehr als 20 Millionen Aktien. Der Aktienrückkauf beginnt am 7. Mai 2021 und endet spätestens am 30. Juli 2021. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und steht im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung).
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 3. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 4. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 5. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 6. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 7. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 8. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 9. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 10. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 11. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 12. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 13. und Abschlussmeldung
Aktienrückkauf Dezember 2018
Der Vorstand der Zalando SE hat beschlossen, dass die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 eigene Aktien bis zu einem Gesamtwert von EUR 50 Mio. (ohne Nebenkosten) oder bis zu 1.900.000 Stück, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird, erwerben wird. Die Aktien dienen der Absicherung bzw. Bedienung von Zahlungsverpflichtungen aus dem neuen Langfrist-Vergütungsprogramm für den Vorstand der Zalando SE (Long-Term Incentive 2018).
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Ad-Hoc-Mitteilung und Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 Lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/105
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 3. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 4. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 5. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 6. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 7. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 8. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung entsprechend Art. 5 abs. 1 Lit. B) und Abs. 3 der Verordnung(eu) nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der delegierten Verordnung (eu) nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 9. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Aktienrückkauf Mai 2018
Der Vorstand der Zalando SE hat beschlossen, dass die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 eigene Aktien bis zu einem Gesamtwert von EUR 50 Mio. (ohne Nebenkosten) oder bis zu 1.250.000 Stück, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird, erwerben wird. Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen und Mitglieder des Vorstands der Zalando SE.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Ad-Hoc-Mitteilung und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 Lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf Mai - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf Mai - 2. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf Mai - 3. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung
Aktienrückkauf März 2018
Der Vorstand der Zalando SE hat beschlossen, dass die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 eigene Aktien bis zu einem Gesamtwert von EUR 50 Mio. (ohne Nebenkosten) oder bis zu 1.250.000 Stück, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird, erwerben wird. Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen und Mitglieder des Vorstands der Zalando SE.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Zalando veröffentlicht die in diesem Zusammenhang getätigten Geschäfte:
- Ad-Hoc-Mitteilung und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 Lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 2. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung